Seit Mitte 2022 ist die Neue EN 50710 in Kraft. Mit dieser Norm wurden Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen verbindlich geregelt.
Für die Sicherheitsbranche wurde damit eine Grauzone, die immer wieder zu Diskussionen führte und Risiken für alle Beteiligten, also die Endkunden und Errichter mit sich brachte, beseitigt.
Ferndienste, vor allem der Fernzugang, sind seit langem technisch möglich und wurden auch genutzt. Vormals waren Sie mangels einer Normung in der Sicherheitstechnik faktisch nicht erlaubt. Mit der EN 50710 ist nun Klarheit geschaffen worden.
Sie wird den modernen technischen Möglichkeiten, aber auch der Notwendigkeit zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen, in gleicher Weise gerecht. Sie hat damit aber auch tiefgreifenden Einfluss auf Entwicklungsvorhaben, neue Produkte und die vorgeschriebenen Dienstleistungen.
Was bedeutet all dies für die Betreiber und Errichter von sicherheitstechnischen Anlagen? Der Betrieb und die einhergehenden Revisions- und Instandhaltungsarbeiten sind heute geprägt von hohem Fachpersonaleinsatz und formalen Einflüssen.
Arbeitsumfang und Ablauf sind in den betreffenden Normen und Richtlinien, wie z.B. der VDE 0833 geregelt. Dienstleister, also die Errichter, benötigen den Nachweis ihrer Fachkompetenz, die meist durch Zertifikate des VDS erreicht werden, der die Fachkunde nach den Vorgaben der DIN 14675 prüft.
Seit dem 1. November 2003 sollen Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr nur noch von dafür zertifizierten Fachfirmen geplant, projektiert, montiert, in Betrieb genommen, abgenommen oder regelmäßig instandgehalten werden. Zertifiziert werden können neben Fachplanern in Ingenieur- und Planungsbüros auch Fach Errichter, welche die Anlage aufbauen.
Um die Zertifizierung nach DIN 14675 zu erhalten, ist eine vorherige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 zum Qualitätsmanagement erforderlich.
Eine deutliche Entlastung für die Errichter-Firmen ergibt sich nun durch die EN 50710. Mit den Möglichkeiten der normgerechten Fernzugangs zu den Anlagen wird nun das Echtzeitmonitoring möglich, was dem Errichter einen permanenten Überblick über den aktuellen Betriebszustand der von Ihm bereuten Anlagen verschafft.
Die EN 50710 hat 2 Schwerpunkte, zum einen regelt sie die technischen Aspekte, wann und wie ein Fernzugriff erfolgen darf, zum anderen werden die formalen Bedingungen formuliert die Kunde und Errichter einhalten müssen um einen Fernzugriff zu ermöglichen. Dies lässt sich üblicherweise, sofern nicht schon erfolgt, durch eine Ergänzung zum Wartungsvertrag regeln.
Für den technischen Teil schreibt die Norm vor das ein Fernzugriff nur über einen RAS (Remote Access Server) erfolgen darf der sicher stellt, dass nur Befugte einen Fernzugriff durchführen dürfen. Die Anschaltung der Sicherheitsanlage muss über eine Remote Access Einrichtung (RAE) erfolgen die wiederum gegen unbefugtes Ab- und Wiederanschalten geschützt ist, um ein unbefugtes Austauschen zu unterbinden.
Das Management System wiederum darf nur auf Servern laufen, die in Einrichtungen betrieben werden, die mindestens DIN 27001 und weiteren Sicherheitsnormen entsprechen.
Der Betrieb in den eigenen Räumen eines Errichters ist damit sehr erschwert. Die Norm folgt hier nach unserem Eindruck dem Grundsatz, das hohe Betriebs- und Datensicherheit eher in zentralen Rechenzentren, also cloudbasiert, sichergestellt werden kann.
Alle Hersteller von Gefahrenmeldeanlagen bieten bereits seit einigen Jahren Managementlösungen mit Fernzugriffseinrichtungen an. Die Prüfung, inwieweit diese heute bereits den Anforderungen der EN 50710 entsprechen, obliegt dem Nutzer der entsprechenden Lösung.
Andere Lösungsansätze, die sich bevorzugt mit der Wartungsoptimierung befassen, lassen sich mit den Anforderungen der EN 50710 kaum in Einklang bringen.
Für Errichter Firmen, die den Einsatz von Managementsystemen erwägen, ist es zusätzlicher Aufwand, setzt er doch üblicherweise Systeme unterschiedlicher Hersteller ein.
Andererseits ergibt sich für den Errichter ein nicht zu unterschätzender Nutzen, der neben der Zeitersparnis auch eine Qualitätsverbesserung mit sich bringt. Nicht zuletzt wird sich ein positiver Motivationsschub bei den Mitarbeitern einstellen. Und für den Endkunden können sich Zusatznutzen ergeben die sich aus Funktionen des eingesetzten Managementsystem ergeben.
Die Managementsysteme sollten von daher in der Lage sein, Systeme unterschiedlicher Hersteller zu managen, den Anforderungen der EN 50710 entsprechen und über eine RAE der modernsten Generation verfügen, um auch zukünftige Anforderungen, z.B. aus dem Gebäude Management oder allgemeine IOT-Anforderungen, abdecken zu können. Das Ziel, für alle Anwendungen möglichst nur ein Management-Tool einzusetzen sollte man dabei nicht aus den Augen verlieren. Das senkt die Kosten und spart Zeit.
Die IOT-Plattform ATRADIS<XGuard der TCC erfüllt diese Kriterien und bietet weitere Mehrwerte, die für moderne Errichter Firmen unverzichtbar sind.
Die aktuelle EN 50710 hat sich als echter „Game Changer“ positioniert. Die führenden Errichter Firmen haben die Chancen erkannt jetzt Normen konform moderne Möglichkeiten der Digitalisierung und Prozessoptimierung zu nutzen. Und das sowohl zum eigenen Nutzen, aber auch weil die Kunden von mehr Qualität und mehr Komfort profitieren.
Wenn Sie mehr über die EN 50710 und ihren Einfluss auf die Sicherheitstechnik wissen wollen, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.